Die Privatpilotenlizenz PPL-A nach LuftPersV und JAR-FCL

Umschreiben einer vor dem 1.5.2003 ausgestellten PPL-A-Lizenz auf PPL-A nach JAR-FCL

Um eine "alte" PPL-A-Lizenz auf die PPL-A-Lizenz nach JAR-FCL zu erweitern, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

Der Begriff "CVFR-Berechtigung" hat sich im Sprachgebrauch eingeprägt, obwohl es seit vielen Jahren keine CVFR-Lufträume mehr gibt. An ihre Stelle sind Lufträume der Klasse C getreten. Privatflugzeugführer, Hubschrauberführer und Segelflugzeugführer, die nicht die Lizenz nach JAR-FCL 1 oder JAR-FCL 2 und keine Instrumentenflugberechtigung besitzen, benötigen zur Durchführung von Flügen in diesen Lufträumen eine besondere Berechtigung, eben die CVFR-Berechtigung.

Die CVFR-Berechtigung ist eine wesentliche Voraussetzung, wenn Inhaber der PPL-A (national) - Berechtigung den europaweit anerkannten PPL-A nach JAR-FCL erlangen wollen.

Zur Erlangen der CVFR-Berechtigung gelten folgende Voraussetzungen: