Wofür steht PPL-A?
PPL-A steht für Private Pilot Licence, also für Privatpiloten-Lizenz. So wird der Schein bezeichnet, den man benötigt, um ein motorisiertes Sportflugzeug als Pilot fliegen zu dürfen. Mit dem PPL-A erwirbt man die Lizenz zum Führen einmotoriger Landflugzeuge nach Sichtflugregeln. Es können in der Regel max. 4 Personen (incl. Pilot) transportiert werden. Um mehrmotorige Flugzeuge fliegen zu dürfen, können Zusatzberechtigungen erworben werden.
Sichtflugregeln (engl. Visual Flight Rules - VFR) heißt, dass der Pilot selbst dafür verantwortlich ist, Zusammenstöße mit anderen Luftfahrzeugen zu vermeiden. Dies kann er nur, wenn das Wetter Fliegen mit ausreichender Sicht und entsprechendem Abstand von Wolken zulässt - es müssen die sog. Sichtflugwetterbedingungen (engl. Visual Meteorological Conditions - VMC) gegeben sein. Im Gegensatz dazu stehen Flüge nach Instrumentenflugregeln (Instrumental Flight Rules - IFR), bei denen die Flugsicherung durch Anweisungen an den Piloten sicherstellt, dass Zusammenstöße mit anderen Luftfahrzeugen vermieden werden.
In der Bundesrepublik Deutschland gibt es seit Einführung der JAR-Regelungen drei Arten der PPL-A-Lizenz:
- die Lizenz nach den Bestimmungen der Verordnung über Luftfahrtpersonal (LuftPersV). Diese Lizenz heißt PPL-A nach LuftPersV oder PPL-A national
- die Lizenz nach den Bestimmungen der Joint Aviation Authorities (JAA), einer der European Civil Aviation Conference (ECAC) assoziierten Einrichtung, die die zivilen Luftfahrtbehörden einer Reihe von europäischen Staaten repräsentiert, die zur Zusammenarbeit bei Entwicklung und Einführung allgemeiner Sicherheitsstandards und -prozeduren übereingekommen sind. Diese Lizenz heißt PPL-A nach JAR-FCL
- der dritte PPL-A ist der vor dem 1.5.2003 nach LuftPersV ausgestellte PPL-A, der nach Annex 1 der ICAO uneingeschränkt im Ausland gültig ist. Diese Lizenz kann in vollem Umgang erhalten bleiben oder in einen PPL-A nach JAR-FCL umgeschrieben werden, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.