Die Privatpilotenlizenz PPL-A nach LuftPersV und JAR-FCL

Wofür steht PPL-A?

PPL-A steht für Private Pilot Licence, also für Privatpiloten-Lizenz. So wird der Schein bezeichnet, den man benötigt, um ein motorisiertes Sportflugzeug als Pilot fliegen zu dürfen. Mit dem PPL-A erwirbt man die Lizenz zum Führen einmotoriger Landflugzeuge nach Sichtflugregeln. Es können in der Regel max. 4 Personen (incl. Pilot) transportiert werden. Um mehrmotorige Flugzeuge fliegen zu dürfen, können Zusatzberechtigungen erworben werden.

Sichtflugregeln (engl. Visual Flight Rules - VFR) heißt, dass der Pilot selbst dafür verantwortlich ist, Zusammenstöße mit anderen Luftfahrzeugen zu vermeiden. Dies kann er nur, wenn das Wetter Fliegen mit ausreichender Sicht und entsprechendem Abstand von Wolken zulässt - es müssen die sog. Sichtflugwetterbedingungen (engl. Visual Meteorological Conditions - VMC) gegeben sein. Im Gegensatz dazu stehen Flüge nach Instrumentenflugregeln (Instrumental Flight Rules - IFR), bei denen die Flugsicherung durch Anweisungen an den Piloten sicherstellt, dass Zusammenstöße mit anderen Luftfahrzeugen vermieden werden.

In der Bundesrepublik Deutschland gibt es seit Einführung der JAR-Regelungen drei Arten der PPL-A-Lizenz: